Gilt seit Februar 2025
Artikel 4 der EU-KI-Verordnung ist bereits in Kraft – nicht erst 2026.
Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 der EU-KI-Verordnung Arbeitgeber dazu, für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu sorgen – sobald im Betrieb ChatGPT, Copilot oder ähnliche Tools eingesetzt werden. Auch in Vogelsberg, Fulda und Gießen betrifft das die meisten Handwerksbetriebe, ohne dass es bislang bekannt ist.
⚠️ Die Pflicht gilt bereits seit Februar 2025. Ab dem 2. August 2026 beginnt zusätzlich die behördliche Durchsetzung der EU-KI-Verordnung.
Kurz und ohne Juristendeutsch: Wer KI-Systeme betreibt oder nutzt, muss sicherstellen, dass die eingesetzten Mitarbeitenden ausreichend KI-kompetent sind.
Artikel 4 der EU-KI-Verordnung ist bereits in Kraft – nicht erst 2026.
Unabhängig von der Größe – sobald KI-Tools zum Einsatz kommen, egal wie einfach.
Schon eine per ChatGPT geschriebene Mail oder ein Angebot fällt darunter.
Ein amtliches Pflichtzertifikat schreibt das Gesetz nicht vor. Im Zweifel müssen Sie aber nachweisen können, dass Sie sich gekümmert haben.
Artikel 4 allein ist nicht unmittelbar bußgeldbewehrt.
Entsteht durch unbedachten KI-Einsatz ein Schaden – z. B. falsche Angaben gegenüber einem Kunden – kann das als Verletzung Ihrer Sorgfaltspflicht gewertet werden.
Landen versehentlich Kundendaten in einem KI-Tool, kommen zusätzlich DSGVO-Bußgelder in Betracht.
Im Streitfall müssen Sie zeigen können, dass Sie Ihre Mitarbeitenden geschult haben – nicht umgekehrt.
Praxisnah, mit Beispielen aus dem Handwerksalltag – nicht am grünen Tisch.
Jeder Teilnehmer erhält einen dokumentierten Schulungsnachweis.
Kleine Gruppen, damit wirklich jeder mitkommt.
199 € netto — pauschal pro Betrieb
Unabhängig von der Teilnehmerzahl (bis max. 5 Personen)
Jetzt KI-Schulung buchenJa, sobald jemand im Betrieb KI-Tools wie ChatGPT oder Copilot nutzt – auch nur für eine E-Mail oder ein Angebot. Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 EU AI Act Arbeitgeber dazu, für ausreichende KI-Kompetenz zu sorgen.
Ein Verstoß gegen Artikel 4 allein ist nicht direkt bußgeldbewehrt, ein amtliches Pflichtzertifikat gibt es nicht. Entsteht jedoch durch unbedachten KI-Einsatz ein Schaden, kann das als Sorgfaltspflichtverletzung gewertet werden.
Die Pflicht gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. Ab dem 2. August 2026 beginnt zusätzlich die behördliche Durchsetzung der gesamten EU-KI-Verordnung.
Praxisnah vor Ort im Betrieb, für bis zu 5 Teilnehmer pro Termin, mit Teilnahmebescheinigung als Nachweis.
In einer Schulung sorgen Sie dafür, dass Ihr Team KI sicher und kompetent nutzt – und Sie einen dokumentierten Nachweis in der Hand haben.
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